Sofortkredit für Verbraucher: Bearbeitungsgebühr unzulässig

Montag den 27.08.2012

Einige Banken und Sparkassen stellen ihren Kreditkunden zusätzlich zu den Zinsen Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Die Richter des Dresdner Oberlandesgerichtes sehen dies als unzulässig an (Az: 8 U 662/11). Zwar wurde zugunsten der Verbraucherschützer entscheiden, eine höchstrichterliche Rechtssprechung fehlt allerdings. Denn nur ein Urteil des Bundesgerichtshofes kann die Bearbeitungsgebühr endgültig ins Aus katapultieren

Im jüngst entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz ihren Kreditkunden zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags. Damit wollte sich die Sparkasse den Aufwand der Bonitätsprüfung des Kunden vergüten lassen. Die Richter stellen allerdings fest, dass die Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden allein im Interesse eines Kreditinstitutes liege und somit dem Kunden keinesfalls in Rechnung gestellt werden dürfte.

Verbraucherschützer begrüßen zwar das aktuelle Urteil, ein Sprecher der Deutschen Kreditwirtschaft sagte allerdings „Solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, liegt es im geschäftspolitischen Ermessen der einzelnen Institute, zu entscheiden, ob sie für Verbraucherkredite eine Bearbeitungsgebühr berechnen”. Da die Chemnitzer Sparkasse ihre Revision zurückzog, hat sie ein Grundsatzurteil verhindert.

Verbraucher, die auf der Suche nach einer günstigen Finanzierung sind, sollten unbedingt vergleichen. Wie dem Kredit-Vergleich entnommen werden kann, kommen die zinsgünstigsten Offerten von Direktbanken. Privatkunden profitieren aber nicht nur von niedrigen Zinsen, sondern auch der kostenlosen Bearbeitung und einer schnellen Kreditabwicklung, wie z.B. beim TARGOBANK Privatkredit.

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